Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB.1
Maklerleistung:
Die Immobilienverrentung Bayern GmbH ist als bevollmächtigter Makler für den Verkäufer (Veräußerer) der Immobilie tätig. Im Rahmen ihrer Tätigkeit stellt die Immobilienverrentung Bayern GmbH Angebote zur Immobilie bereit (Maklerleistung) , die einen Maklervertrag (Auftrag) mit dem Angebotsempfänger (Kunde) begründen.

AGB.2
Kundenauftrag: Dieser kommt bereits dadurch zustande, indem der Kunde die Maklerleistung der Immobilienverrentung Bayern GmbH in Anspruch nimmt, wie beispielsweise die sich hieraus ergebende Kontaktaufnahme, die Anforderung des Exposés, die Besichtigung der Immobilie sowie die Verhandlungsaufnahme. Der Kundenauftrag bedarf keiner besonderen Form und ist den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Immobilienverrentung Bayern GmbH geregelt.

AGB.3
Objektbezogene Angebote | Haftung:
Die objektbezogenen Angebote der Immobilienverrentung Bayern GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wird. Alle Angaben beruhen auf Informationen Dritter (Verkäufer) oder wurden bei Notariaten, Grundbuchämtern, Bauämtern oder Hausverwaltungen ermittelt. Die Immobilienverrentung Bayern GmbH kann trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben übernehmen, und ist auch nicht verpflichtet, die Angaben Dritter zu überprüfen. Die Immobilienverrentung Bayern GmbH haftet daher nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

AGB.4
Vertraulichkeit | Weiterleitverbot | Schadenersatz:
Neben den von der Immobilienverrentung Bayern GmbH übersandten Angeboten und Informationen sind insbesondere die Inhalte der Exposés streng vertraulich zu behandeln, da diese ausschließlich für den jeweiligen Angebotsempfänger (Kunde) bestimmt sind. Jede Weiterleitung oder Weitergabe durch den Angebotsempfänger ist ohne ausdrückliche schriftliche Zu-stimmung der Immobilienverrentung Bayern GmbH untersagt.

Verstößt der Angebotsempfänger (Kunde) gegen diese Bedingung, indem er die übersandten Angebote und Informationen an eine andere Person unbefugt weiterleitet oder weitergibt, und die andere Person schließt den Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag) ab, der gemäß dieser AGB provisionspflichtig wäre, wird der Angebotsempfänger (Kunde) in Höhe der im Exposé genannten Courtage (zzgl. 19 % MwSt.) schadenersatzpflichtig gegenüber der Immobilienverrentung Bayern GmbH.

AGB.5
Erstkenntnis:
Ist dem Angebotsempfänger (Kunde) ein objektspezifisches Angebot zum Vertragsabschluss der Immobilienverrentung Bayern GmbH bereits bekannt (Erstkenntnis), hat er dies unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Werktagen) der Immobilienverrentung Bayern GmbH schriftlich mit Herkunftsnachweis zu erklären. Nach Ablauf von 3 Werktagen kann sich der Angebotsempfänger (Kunde) gemäß dieser AGB nicht mehr auf eine Erstkenntnis berufen und ist im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag) zur Zahlung der entsprechenden Courtage (zzgl. 19 % MwSt.) verpflichtet.

AGB.6
Exposé:
Der Angebotsempfänger (Kunde) erhält nach Absprache mit der Immobilienverrentung Bayern GmbH das objektbezogene Angebot (Exposé) mit Nennung von Verkäuferangaben (Veräußerer), Standort der Immobilie (Adresse), sowie den konkreten Courtageansprüchen der Immobilienverrentung Bayern GmbH.

AGB.7
Courtage:
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Maklerleistungen der Immobilienverrentung Bayern GmbH bis zum Abschluss eines Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag) für den Angebotsempfänger (Kunden) kostenfrei. Der Courtageanspruch entsteht mit Beurkundung eines Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag), der durch den Nachweis bzw. die Vermittlung von IVB GmbH zustande gekommen ist, wobei hier die Mitursächlichkeit genügt. Durch die Beurkundung werden Angebotsempfänger (Kunden) zu Käufern.

Der Käufer schuldet der Immobilienverrentung Bayern GmbH eine Courtage in Höhe von 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.) vom Marktwert (= Verkehrswert) der Immobilie, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Höhe der Courtage ist objektspezifisch im jeweiligen Exposé festgelegt und am Beurkundungstag des notariellen Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Die Immobilienverrentung Bayern GmbH wird auch für den Verkäufer (Veräußerer) courtagepflichtig tätig.

AGB.8
Wirksamkeitsklausel:
Falls einzelne oder mehrere der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll dann eine gesetzlich zulässige Bestimmung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.

AGB.9
Datenschutz: Die Immobilienverrentung Bayern GmbH speichert personen- und objektbezogene Daten im Zusammenhang mit Auftragsbearbeitungen. Der Angebotsempfänger (Kunde) stimmt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung einer Auftragsbearbeitung notwendig ist und der Angebotsempfänger (Kunde) nicht widerspricht. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden beachtet.

AGB.10
Recht: Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Immobilienverrentung Bayern GmbH sind nur mit schriftlicher Bestätigung von Immobilienverrentung Bayern GmbH wirksam. Für Vollkaufleute ist München Gerichtsstand und Erfüllungsort.



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