
Ist ein Nießbrauchrecht vererbbar?
Ein Nießbrauchrecht ist grundsätzlich nicht vererbbar. Es endet üblicherweise mit dem Tode des Nießbrauchberechtigten und geht nicht an dessen Erben über. Das Nießbrauchrecht wird also auch nicht zum Nachlass des verstorbenen Nießbrauchers gerechnet. Zu dieser gesetzlichen Regel sieht das Erbrecht nur einige ganz wenige Ausnahmen vor. Nießbrauch und Wohnrecht Sowohl