FAQs

Häufige Fragen und Antworten  rund um Immobilienverrentung, Nießbrauch & Co.

Der Nießbrauch ist ein gesetzlich stärker verankertes Recht als ein einfaches Wohnrecht. Es berechtigt den Nießbrauchinhaber … weiterlesen

Dies ist nicht der Fall. Bis zum Notartermin entstehen für Sie keinerlei Kosten durch die IMMOBILIENVERRENTUNG BAYERN GMBH!

Bei lebenslanger Nießbrauchvereinbarung: auf Lebensdauer
Bei vereinbarter Dauer: bis zum festen Ablauf der Vereinbarung (z.B. 15 Jahre).

Bei Ehepaaren steht dem länger Lebenden der Nießbrauch uneingeschränkt bis zum seinem eigenen Lebensende zu.

Falls Sie sich dazu entscheiden, die Immobilie nicht mehr selbst zu nutzen, steht Ihnen das Recht zu, die Immobilie zu vermieten. Die Mieteinnahmen können Sie z.B. dafür einsetzen, Ihre Gebühren für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder in einer Seniorenresidenz zu verringern. Hier geht es zum Beitrag: Ist bei Nießbrauch die Vermietung an Dritte möglich?


Es fällt für Sie keine Miete an. Mit der Nießbrauchvereinbarung steht Ihnen die lebenslange unentgeltliche Nutzung Ihrer Immobilie zu. Zum Artikel: Muss ich bei Nießbrauch Miete zahlen?

Sie tragen – wie bisher – die Nebenkosten Ihrer Immobilie in gesamter Höhe.

Um Sie wirklich lebenslang sicher zu schützen, sollte der Nießbrauch immer an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden. Damit ist Ihr Nießbrauch zum Beispiel auch auch vor Insolvenz oder Konkurs geschützt.

Nein, das Nießbrauchrecht kann nicht weitervererbt werden. Zum ausführlichen Beitrag: Ist ein Nießbrauchrecht vererbbar?

Bei der sogenannten Immobilienrente wird eine Wohnung oder ein Haus unter Eintragung des Nießbrauchrechts verkauft. Der Nießbraucher darf die Immobilie dann weiter wie ein Eigentümer nutzen



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