Muss ich bei Nießbrauch Miete zahlen?

Immobilienverrentung, Senioren, Paar, Eigenheim

Der Verkäufer (Nießbraucher) muss grundsätzlich keine Miete zahlen. Der Nießbraucher hat das Recht, die Immobilie kostenfrei bis ans Lebensende zu bewohnen. Er kann sie aber auch vermieten, beispielsweise nach dem Umzug in ein Pflegeheim. Die Mieteinnahmen können dann für die Pflegekosten verwendet werden.

Nießbrauch gut planen

Eine Nießbrauchsregelung beinhaltet normalerweise die kostenfreie Nutzung von Immobilien bis zum Lebensende der Nießbrauchberechtigten. Verkäufer, die ein solches Nutzungsrecht anstreben, sollten den Nießbrauchvertrag aber genau prüfen.

Die Immobilienverrentung Bayern ist da genau der richtige Ansprechpartner, um für Sicherheit im Alter zu sorgen. Nehmen Sie die kostenlose Beratung zur Immobilienverrentung in Anspruch und genießen Sie Ihren sorglosen Ruhestand im gewohnten Zuhause.

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