Wohnrecht und Nießbrauch – diese Begriffe hat wohl jeder schon mal gehört. Aber was bedeuten sie eigentlich und wo liegt der Unterschied?
Was bedeutet Wohnrecht?
Wohnrecht, in Deutschland auch Wohnungsrecht genannt, wird im Paragrafen 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Dort heißt es sinngemäß: Wohnrecht erlaubt dem Nutznießer, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen.
Demnach handelt es sich um das lebenslange Recht, eine fremde Immobilie zu bewohnen. Es geht beim Wohnrecht meist darum, auch nach dem Verkauf bis zum Lebensende in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus wohnen bleiben zu dürfen. Die Immobilie gehört dem Verkäufer dann zwar nicht mehr, er darf sie aber weiterhin bewohnen. Wohnrecht ist nicht vererbbar und erlischt mit dem Tod des Nutznießers oder seinem endgültigen Auszug.
Im Gegensatz zum Nießbrauch gestattet das Wohnrecht dem Inhaber nicht, wirtschaftliche Vorteile aus der bewohnten Immobilie zu ziehen. Die Modalitäten eines Wohnrechts werden vertraglich vereinbart und können von den Vertragspartnern individuell gestaltet werden. Das Recht kann auf Lebenszeit vereinbart oder auch zeitlich begrenzt werden. Begrenzt werden kann ein Wohnrecht auch auf bestimmte Räume der Immobilie. Es kann eine monatliche Gegenleistung damit verbunden sein.
Mit dem Wohnrecht gehen von Gesetzes wegen sowohl für den Berechtigten als auch für den Eigentümer ganz bestimmte Rechte und Pflichten einher.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Wohnrecht?
Wenn der Eigentümer einer Immobilie sich nach dem Verkauf ein dauerhaftes Wohnrecht bis zum Lebensende einräumen lässt, sollte er dies unbedingt im Grundbuch eintragen lassen. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Eltern eine Immobilie noch zu Lebzeiten an ein Kind verschenken, dort aber dauerhaft wohnen bleiben wollen. In beiden Fällen garantiert nur die Eintragung ins Grundbuch die Rechte des Bewohners.
Zu dessen Pflichten gehört beispielsweise die Übernahme aller Nebenkosten sowie der anfallenden Reparaturen. Wünscht der Eigentümer Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, hat er die Kosten dafür selbst zu tragen.
Was bedeutet Wohnrecht im Unterschied zu Nießbrauch?
Wohnrecht und Nießbrauch haben einige Gemeinsamkeiten, es handelt sich jedoch um zwei grundsätzlich verschiedene Vereinbarungen zum Nutzen einer Immobilie. Der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht können am besten praktische Beispiele verdeutlichen.
Wohnrecht: Die oben genannten Eltern haben ihre Immobilie noch zu Lebzeiten an ein Kind verschenkt, ein lebenslanges Wohnrecht wurde ins Grundbuch eingetragen. Dies beinhaltet die unbegrenzte Nutzung der Immobilie, aber nicht das Recht zur Weitervermietung.
Nießbrauch: Hätten die Eltern sich bei der Schenkung ein Nießbrauchrecht einräumen lassen, könnten sie ihre Immobilie vermieten und in ein Seniorenheim umziehen. Als Nießbrauchinhaber wären sie berechtigt, die Mieteinnahmen selbst zu vereinnahmen.
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