Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Immobilienverrentung, Senioren, Paar, Eigenheim

In der deutschen Umgangssprache sind mitunter Begriffe in Gebrauch, deren genaue Bedeutung vielen Verwendern nur schwammig bekannt ist. Wahrscheinlich hat jeder schon mal die Worte Nießbrauch und Wohnrecht gehört – was im Detail dahintersteckt, wissen aber die wenigsten. Ganz zu schweigen vom präzisen Unterschied zwischen den beiden Begrifflichkeiten. Hier soll nun Klarheit in den Bedeutungsnebel gebracht werden. Der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht zeigt sich vor allem in den Rechten und Pflichten der Beteiligten.

  • Nießbrauch nach §1030 BGB

Juristisch ist das Nießbrauchrecht ein Nutzungsrecht, das sich auf fremde Rechte, Vermögen oder Sachen bezieht. Der Nießbraucher ist also kein Eigentümer, er kann das fremde Gut aber genauso nutzen. Das Nießbrauchrecht endet in der Regel mit dem Tod des Berechtigten und kann nicht vererbt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Nießbrauch vertraglich auf eine gewisse Laufzeit zu beschränken.

Rechte und Pflichten

Nießbraucher: Kann über die Immobilie verfügen, diese nutzen und wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen. Kann die Immobilie entweder selbst bewohnen oder auch vermieten. Muss die Immobilie instand halten und versichern. Öffentliche Lasten sind vom Nießbraucher zu tragen.

Eigentümer: Kann die Nutzung der Immobilie durch den Nießbraucher einschränken. Bestimmte Räume können beispielsweise vom Nießbrauchrecht ausgeschlossen werden. Auch eine zeitliche Begrenzung der Nutzung ist möglich.

  • Wohnrecht nach §1093 BGB

Wohnrecht bedeutet das lebenslange Recht, eine fremde Immobilie zu bewohnen. Wie das Nießbrauchrecht kann auch das Wohnrecht nicht vererbt werden. Beim Wohnrecht handelt es sich um ein rein persönliches Recht, das dem Nutznießer nicht gestattet, wirtschaftliche Vorteile aus der Immobilie zu ziehen. Ein Wohnrecht kann mit unterschiedlichen Modalitäten übertragen werden. Es kann zeitlich begrenzt, unentgeltlich vereinbart oder mit einer monatlichen Gegenleistung belegt werden.

Rechte und Pflichten

Berechtigter: Der Wohnberechtigte muss alle anfallenden Neben- und Reparaturkosten übernehmen.

Eigentümer: Der Eigentümer kann das Wohnrecht auf bestimmte Räume einer Immobilie beschränken. Er kann dem Berechtigten gestatten, bestimmte Personen mit ihm zusammen dort wohnen zu lassen. Etwaige Sanierungskosten trägt der Eigentümer, allerdings besteht von Seiten des Berechtigten kein Anspruch darauf. Möchte der Eigentümer Sanierungsmaßnahmen durchführen, muss er die Einwilligung des Berechtigten einholen.

Der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht in der Praxis

Der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht wird am besten an praktischen Beispielen deutlich:

  • Nießbrauch

Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses verkauft seine Immobilie an einen Investor. Das eingeräumte Nießbrauchrecht erlaubt ihm, in seiner Wohnung zu verbleiben. Darüber hinaus profitiert er weiterhin von den Mieteinnahmen aus den anderen Wohnungen des Hauses.

  • Wohnrecht

Ein Ehepaar verschenkt das von ihnen bewohnte Einfamilienhaus bereits zu Lebzeiten an den Sohn. Das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht erlaubt ihnen, bis zum Lebensende in der Immobilie wohnen zu bleiben. Das Ehepaar darf aber beispielsweise nicht in eine Wohnung umziehen, um das Haus zu vermieten. Ihr Recht bezieht sich lediglich auf das Wohnen.

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